Fördermittel

Staatliche Förderung für neue Fenster und Türen

Profitieren Sie von staatlichen Förderprogrammen und steuerlichen Vergünstigungen für Ihre neuen Fenster und Türen. Wir zeigen Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen und worauf Sie achten sollten.

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Ob energieeffiziente Fenster, mehr Einbruchschutz oder besserer Schallschutz – je nach Sanierungsmaßnahme stehen Ihnen unterschiedliche Fördermöglichkeiten und steuerliche Vergünstigungen zur Verfügung.
Entdecken Sie, welche finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt infrage kommt.

  • Energiesparen

  • Schallschutz

  • Einbruchschutz

  • Altersgerechter Umbau / Barrierefreies Wohnen

Energiesparen

Der Austausch alter Fenster und Außentüren kann durch staatliche Förderprogramme finanziell unterstützt werden. Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen bietet das BAFA Zuschüsse an. Bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus kommt alternativ ein Förderkredit der KfW infrage. Voraussetzung ist die Einhaltung der jeweiligen Förderbedingungen.

Schallschutz

Schallschutzfenster sorgen für mehr Ruhe und Wohnkomfort. Werden beim Fenstertausch gleichzeitig die energetischen Anforderungen erfüllt, kann eine Förderung durch das BAFA infrage kommen. Darüber hinaus sind bei hoher Verkehrs- oder Bahnlärmbelastung unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse durch zuständige Stellen oder regionale Förderprogramme möglich.

Einbruchschutz

Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes, beispielsweise die Nachrüstung von Sicherheitstechnik an Fenstern und Türen, können über den KfW-Förderkredit 159 finanziert werden. Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Voraussetzungen über einen Finanzierungspartner.

Altersgerechter Umbau / Barrierefreies Wohnen

Für den Abbau von Barrieren, bietet die KfW mit dem Förderkredit 159 finanzielle Unterstützung . Die Beantragung erfolgt über einen Finanzierungspartner, beispielsweise Ihre Hausbank.

  • So viel können Sie mit der BAFA-Förderung sparen

So viel können Sie mit der BAFA-Förderung sparen

Der Austausch alter Fenster und Außentüren kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Ein Beispiel: Bei einer Investition von 20.000 € für neue, energieeffiziente Fenster können Sie einen staatlichen Zuschuss von 3.000 € erhalten. Ihr Eigenanteil reduziert sich damit auf 17.000 €.

Die tatsächliche Förderung hängt von den geltenden Förderbedingungen und der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens ab.

Was wird beim Fenstertausch gefördert?

Nicht nur die neuen Fenster selbst können förderfähig sein. Auch verschiedene begleitende Arbeiten und Maßnahmen können im rahmen der energetischen Sanierung berücksichtigt werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Austausch von Fenstern & Außentüren

    dazu zählen z.B. auch Dachfenster und Terrassentüren

  • Passende Umfeldmaßnahmen

    wie Fensterbänke, Fliegengitter, Rollläden, Sonnenschutz, Smart-Home-Systeme oder Putz- und Malerarbeiten

Welche Kosten tatsächlich berücksichtigt werden können, wird individuell geprüft.

In 4 Schritten zur Ihrer Förderung

  • 1. Beratung & Angebot

  • 2. Förderfähigkeit prüfen

  • 3. Förderantrag stellen

  • 4. Einbau & Auszahlung

1. Beratung & Angebot

Wir beraten Sie zu Ihren neuen Fenster und Türen und erstellen ein individuelles Angebot.

2. Förderfähigkeit prüfen

Gemeinsam mit unserem Förderpartner werden die Fördervoraussetzungen gepürft.

3. Förderantrag stellen

Wir begleiten Sie bei der Antragsstellung und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen. So machen wir Ihnen die Antragstellung ganz einfach.

4. Einbau & Auszahlung

Sobald der Förderantrag gestellt ist, können wir unter Beachtung der Förderbedingungen mit Ihrer Sanierung beginnen. Im Anschluss an die fachgerechte Montage werden alle erforderlichen Nachweise eingereicht, damit Ihr Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt werden kann.

Kombinierbarkeit

Förderprogramme lassen sich teilweise miteinander kombinieren. Welche Zuschüsse, Kredite oder steuerlichen Vergünstigungen für Ihr Vorhaben infrage kommen, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen ab.

Antragszeitpunkt

BAFA- und KfW-Förderungen müssen grundsätzlich vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden. Dabei sind die jeweiligen Vertrags- und Förderbedingungen zu beachten. Steuerliche Vergünstigungen werden hingegen nach Abschluss der Maßnahme geltend gemacht.

Antragsstellung

Je nach Förderprogramm erfolgt die Antragstellung direkt beim BAFA, über die KfW oder einen Finanzierungspartner. Steuerliche Vergünstigungen werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht.

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